BADER-STRZEMPEK

IHR ANSPRECHPARTNER FÜR GUTACHTEN, BEWERTUNGEN, BESTANDSPRÜFUNGEN.

Spezielle Leistungen

Überprüfung der Bausubstanz

Es ist ratsam, vor dem Kauf einer Immobilie, deren Zustand beurteilen zu lassen. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen. Darüber hinaus kann die Beurteilung helfen, unterschiedliche Fragen zu beantwortet.
Zum Beispiel:
– Lohnt sich eine Sanierung?
– Welche Teile müssen Saniert werden
– Was muss ich in eine energetische Sanierung stecken
– Wie ist der Zustand des Gebäudes
– Gibt es Bereiche die in naher Zukunft Probleme bereiten werden?
usw.

Gutachten über Bauschäden
Eine Studie des Fraunhofer Instituts, zeigt eine kontinuierlichen Steigerung der Baukosten in den letzten Jahren. Auch die Schadensbeträge für Baumängel erhöhen sich in einem ähnlichen Verhältnis.
In der Zukunft werden wir noch deutlich mehr Schäden durch Baumängel zu erwarten haben. Dies liegt zum einen an der zunehmenden Komplexität des Bauens, zum anderen am weiter ansteigenden Fachkräftemangel.
 
Wir helfen Ihnen beim Ausfindigmachen und bei der fachgerechten Beseitigung von Baumängeln.
Sprechen Sie mit uns!
Wohnflächenberechnung

Wenn Sie eine Wohnflächenberechnung für Ihr Objekt benötigen, so können wir Ihnen diese Leistung anbieten.
Die Wohnflächenberechnungen werden für unterschiedliche Stellen benötigt. Wie z.B: Bauämter, Notare, Banken usw.
Wir erstellen die Wohnflächenberechnungen nach den aktuell gültigen Regelwerken und Normen.

Eine reine Wohnflächenberechnung ist in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu erstellen.
Darüber hinaus kann auch eine Flächenberechnung nach DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen / Hochbau) gefordert sein. Die beiden Berechnungen unterscheiden sich und sind nicht identisch. Ältere Berechnung können noch nach der DIN 283 erstellt worden sein. Diese ist aber seit geraumer Zeit zurückgezogen worden und darf für neuere Bauten nicht mehr angewendet werden.

Bei Veränderungen von bestehenden Gebäuden kann dies bedeuten dass die Wohnflächen nach neueren Verordnungen erstellt werden müssen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nur Räume in die Wohnflächenberechnung nach WoFlV einbezogen werden dürfen, die den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen. Das bedeutet, dass auch hier die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden muss. Dies spielt insbesondere bei Raumhöhen eine besondere Rolle.